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§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder1. Alle Mitglieder haben im Rahmen der Satzung die gleichen Rechte und Pflichten, soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt wird.§ 7 Dienstgrade, Orden und Ehrenzeichen, Schützenanzug 1. Dienstgrade werden nicht verliehen.§ 8 Ende der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.§ 9 Austritt Der Austritt kann nur durch eine schriftliche Erklärung gegenüber den Kompanievorständen mit einer Frist von drei Monaten und nur zum Schluss eines Geschäftsjahres wirksam erklärt werden.§ 10 Ausschluss 1. Der Ausschluss aus der BSG kann
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